Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
GDBNDVerfSchVDV§ 61 Akademischer Grad
Stand: 01.10.2026
Mit dem erfolgreichen Abschluss des Studiums wird der akademische Grad „Bachelor of Arts (B. A.)“ verliehen.